Alumni-Seminare
Wir organisieren regelmäßig, zwei- bis dreimal pro Jahr, Alumni-Seminare als Bildungsveranstaltungen, hauptsächlich für ehemalige, aber auch aktuelle Freiwilligendienstleistende. Teilnehmende erwartet ein buntes Programm mit Workshops zu partizipativ erarbeiteten Themen, Kreativ- sowie Sport- und Bewegungsangeboten, Gesellschafts- und Kooperationsspielen sowie Gemeinschaftsaktionen und viel Zeit für Wiedersehen, Austausch und Kennenlernen. Die Seminare dienen dazu, Vernetzung und Austausch zu stärken, Bildungs- und Kooperationsmöglichkeiten zu schaffen und um Engagement und die Freude daran wertzuschätzen. Bei den Alumni-Seminaren sind Freiwillige und Ehemalige aller Träger, aller Dienste, aller Jahrgänge willkommen. Ein Bezug zu Schleswig-Holstein ist keine notwendige Teilnahmevoraussetzung. Die aktuellen Termine erfährst du über unseren E-Mail-Newsletter und unsere Social-Media-Kanäle.


Alumni-Seminare 2026
Alumni-Seminar 2026-II - Engagement hoch 10
Veranstaltungsdatum: 29.10.-01.11.2026
Anmeldeschluss: 01.09.2026
Die Anmeldeformulare kannst du dir hier herunterladen und uns per Mail zukommen lassen.

Teilnahmebeiträge und Sonderkonditionen
Die Alumni-Seminare finanzieren wir überwiegend aus den Teilnahmebeiträgen, teilweise auch über externe Förderungen. Da unsere Eigenmittel, die wir einbringen können, noch nicht sonderlich hoch sind, sind entsprechend auch die Teilnahmebeiträge etwas höher. Wir arbeiten daran, durch feste Förderungen, Mitgliedsbeiträge und Spenden diesen Eigenmittelanteil zu erhöhen. Dann können wir die Teilnahmebeiträge für dich senken. Gerne möchten wir allen Interessierten eine Teilnahme an unseren Alumni-Seminaren ermöglichen; Sonderregelungen sind deshalb nach Absprache immer möglich. Du kannst dabei aktiv helfen, indem du Vereinsmitglied bei uns wirst. Das ist auch deswegen praktisch, weil es für Vereinsmitglieder einen Rabatt auf die Teilnahmegebühr gibt. Du sparst also selbst und hilfst uns und anderen, die Finanzierung und vielfältige Teilnahme zu sichern.
Weitere Ermäßigungen erhältst du zum Beispiel auch durch einen Frühbuchungsrabatt, wenn du also deine Anmeldung für ein Alumni-Seminar früh einreichst und wir deine Anmeldung als verbindlich bestätigen. Bis zu welchem Datum die Anmeldung dafür eingegangen sein muss, erfährst du immer in der Ausschreibung für das jeweilige Seminar.
Du kannst unsere Idee der Vernetzung auch gerne verbreiten und Freund*innen davon erzählen. Denn zu zweit reist es sich meist angenehmer als alleine. Dafür gibt es bei uns auch den Rabatt „ANFahrt zu zweit!“ – die dritte Möglichkeit der Sonderkonditionen für unsere Alumni-Seminare. Du wirbst eine andere Person für die Teilnahme an einem Alumni-Seminar an. Anwerbung bedeutet, dass nicht nur du, sondern auch die andere, angeworbene Person – zum Beispiel ein*e Freund*in aus deiner Freiwilligendienst-Seminargruppe oder deinem Jahrgang – sich zum Alumni-Seminar anmeldet und diese Anmeldung bestätigt wird. Wichtig dabei ist, dass die angeworbene Person weder in diesem Jahr noch im vorherigen Jahr ein Alumni-Seminar von uns besucht hat. Bei deiner Anmeldung teilst du uns mit, dass du diese andere Person angeworben hast.
Wenn du Fragen zu den Sonderkonditionen hast, kannst du dich jederzeit gerne an uns wenden!
Veranstaltungsregeln
Für unsere Seminare gilt ein Regelkatalog, der auf dem jeweiligen Seminar selbst noch einmal allen Teilnehmenden kurz erläutert wird. Zusammengefasst findest du hier die wichtigsten Regeln: Auf unseren Seminaren ist das Konsumieren von branntweinhaltigem (hochprozentigem) Alkohol sowie von illegalen Drogen (auf Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes) sowie der Konsum von Genuss-Canabis untersagt. Außerdem ist das Rauchen erst ab 18 Jahren gestattet; der Konsum von Bier, Wein und Sekt ist frühestens ab 16 Jahren und in Maßen gestattet (gemäß des Jugendschutzgesetzes). Bei Verstößen gegen oben genannte Regeln erfolgt ein sofortiger Seminarausschluss. Die jeweilige Hausordnung ist ebenfalls einzuhalten. Es stehen in den Seminarhäusern in der Regel Mehrbettzimmer zur Verfügung. Die Unterbringung kann geschlechtergemischt erfolgen. Eine Ausnahme gilt für Personen unter 18 Jahren: Diese werden geschlechtergetrennt untergebracht, sofern keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
