FAQ-Bereich
Im Folgenden haben wir für dich die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Alumni-Netzwerk der Freiwilligendienste Schleswig-Holstein e. V. zusammengestellt. Du kannst dich selbstverständlich bei (weiteren) Fragen auch jederzeit direkt per E-Mail oder über unser Kontaktformular an uns wenden.
Mit einem Klick auf die Kategorien gelangst du direkt zum entsprechenden Abschnitt:
Vereinsmitgliedschaft
Gibt es Aufnahmegebühren beim Eintritt in den Verein?
Nein, wir erheben keine Aufnahmegebühren.
Ich möchte Vereinsmitglied werden. Was muss ich dafür tun?
Du kannst unser Formular für die Vereinsmitgliedschaft ausfüllen und an uns senden. Das kannst du per Post oder eingescannt per E-Mail an den Landesvorstand schicken. Je nach dem, welche Vereinsmitgliedschaft du beantragst, ist eventuell noch ein Freiwilligendienst-Nachweis notwendig. Diesen kannst du im Anschluss per E-Mail (am besten im PDF-Format) an den Landesvorstand schicken.
Welche Arten der Vereinsmitgliedschaft gibt es?
Wir unterscheiden für natürliche Personen (also Menschen) drei Arten der Vereinsmitgliedschaft: die Direktmitgliedschaft, die Anschlussmitgliedschaft und die Fördermitgliedschaft. Weiterhin gibt es für juristische Personen (also Organisationen, Vereine oder Unternehmen) ebenfalls die Möglichkeit, Fördermitglied zu werden. Eine Person kann immer nur eine Art der Vereinsmitgliedschaft gleichzeitig bei uns haben.
Welche Unterlagen muss ich einreichen, um Vereinsmitglied zu werden?
Du benötigst einen ausgefüllten Antrag zur gewählten Vereinsmitgliedschaft. Dort sind unter anderem persönliche Daten, Dienst-Daten, die Bankverbindung und einige Bestätigungen anzugeben. Je nach dem, welche Vereinsmitgliedschaft du beantragst, ist eventuell noch ein Freiwilligendienst-Nachweis notwendig. Diesen kannst du im Anschluss per E-Mail (am besten im PDF-Format) an den Landesvorstand schicken.
Welche Anforderungen muss der Freiwilligendienst-Nachweis für die Vereinsmitgliedschaft erfüllen?
Aus deinem Freiwilligendienst-Nachweis müssen neben deinen persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Anschrift und Geburtsdatum) auch die Dienst-Art, Dienstdauer und deine Einsatzstelle hervorgehen. Am besten eignet sich eine Bescheinigung deines Freiwilligendienst-Trägers. Wenn du einen Nachweis einreichen sollst, schicke ihn uns gerne als PDF-Datei per E-Mail zu, alternativ auch als einfache Kopie per Post.
Ich möchte Vereinsmitglied werden. Welche der unterschiedlichen Arten der Vereinsmitgliedschaft kommt für mich in Frage?
Da wir unterschiedliche Vereinsmitgliedschaftsarten haben, ist diese Frage nicht so direkt zu beantworten. Für alle Mitgliedschaften - außer der Fördermitgliedschaft - muss es immer einen Bezug zu Schleswig-Holstein geben.
Die Anschlussmitgliedschaft ist für alle, die aktuell einen Freiwilligendienst in Schleswig-Holstein leisten oder ihren Freiwilligendienst in einem anderen Bundesland leisten, aber in Schleswig-Holstein wohnen.
Direktmitglied können alle werden, die ihren (abgeschlossenen) Freiwilligendienst in Schleswig-Holstein geleistet haben oder ihren Freiwilligendienst in einem anderen Bundesland geleistet haben, aber in Schleswig-Holstein wohnen.
Die Fördermitgliedschaft ist für alle möglich. Egal, ob sie einen Freiwilligendienst geleistet haben (oder nicht) und auch egal, wo sie wohnen. Diese Art der Vereinsmitgliedschaft ist vor allem (aber nicht ausschließlich) für Freund*innen, Familie und Unterstützer*innen gedacht, die den Verein stärken möchten.
Weitere Informationen zu den Arten der Vereinsmitgliedschaft findest du unter 'Vereinsmitgliedschaft'.
Ich möchte meine Vereinsmitgliedschaft kündigen. Was muss ich dafür tun?
Um deine Vereinsmitgliedschaft zu kündigen, musst du eine schriftliche Erklärung abgeben (eine E-Mail oder Nachricht über das Kontaktformular ist nicht ausreichend). In diesem Brief an den Landesvorstand teilst du deinen Austritt mit und kündigst damit deine Vereinsmitgliedschaft zu einem bestimmten oder nächstmöglichen Zeitpunkt. In dem Brief müssen folgende Aspekte enthalten sein: Dein Vor- und Nachname, das gewünschte Austrittsdatum, ein Datum der Kündigung, deine persönliche Unterschrift und nach Möglichkeit auch deine Mitgliedschaftsnummer (Netzwerk-ID). Ist die Kündigung frist- und formgemäß eingegangen, erhältst du vom Landesvorstand eine Bestätigung, dass die Kündigung eingegangen ist und zu wann dein Austritt und damit das Ende der Vereinsmitgliedschaft gültig wird. Bitte beachte bei einer Kündigung die formalen Vorgaben unserer Satzung und der Ordnungen. Der Landesvorstand berät dich dabei gerne. Du erreichst ihn beispielsweise per E-Mail oder Kontaktformular.
Was ist die Mitgliedschaftsnummer (Netzwerk-ID)?
Die Mitgliedschaftsnummer (kurz: Netzwerk-ID) ist eine Nummer, bestehend aus einer Kombination von Zahlen, die dir als Vereinsmitglied zugewiesen wird. Sie dient dazu, bürokratische Abläufe im Verein und für Veranstaltungen zuzuordnen. Jede Nummer ist einzigartig und unveränderlich.
Wo finde ich meine Netzwerk-ID?
Deine Netzwerk-ID teilen wir dir in unserem Mitgliederbegrüßungsbrief mit, den du zu Beginn deiner Vereinsmitgliedschaft erhältst. Falls du diesen nicht mehr findest, melde dich gerne beim Landesvorstand - wir teilen dir dann deine Netzwerk-ID erneut mit.
Was ist der Mitgliederbegrüßungsbrief?
Um deinen Eintritt als Vereinsmitglied zu vollenden, erhältst du einen Mitgliederbegrüßungsbrief. Das bedeutet, dass alle erforderlichen Unterlagen für deine Vereinsmitgliedschaft eingegangen, geprüft und bestätigt wurden. In deinem Mitgliederbegrüßungsbrief findest du unter anderem deine persönlichen Daten, die Daten zur Vereinsmitgliedschaft und zum Beitragswesen und deine Netzwerk-ID.
Datenänderungen
Ich habe eine neue (Post)Anschrift. Wie kann ich diese dem Verein mitteilen?
Schicke deine neue Anschrift gerne zeitnah an den Landesvorstand, beispielsweise per E-Mail oder Kontaktformular. So werden Postrückläufer vermieden und Kosten sowie Papier gespart.
Ich habe eine neue E-Mail-Adresse. Wie kann ich diese dem Verein mitteilen?
Schicke deine neue E-Mail-Adresse gerne zeitnah an den Landesvorstand, beispielsweise per E-Mail oder Kontaktformular. So werden E-Mail-Rückläufer vermieden und Kosten sowie Energie gespart.
Ich habe in meinem Freiwilligendienst die Einsatzstelle/den Träger gewechselt. Wie kann ich den Wechsel dem Verein mitteilen?
Schicke deine Daten zur Einsatzstelle/zum Träger gerne zeitnah an den Landesvorstand, beispielsweise per E-Mail oder Kontaktformular.
Beitragswesen
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag ist für die verschiedenen Arten der Vereinsmitgliedschaft unterschiedlich. Aktuell liegt der Mindestbeitrag für Anschlussmitglieder bei 0,-- Euro pro Monat (kostenfrei), für Direktmitglieder bei 1,-- Euro pro Monat und für Fördermitglieder bei 2,-- Euro pro Monat. Du kannst deinen monatlichen Mitgliedsbeitrag selbst festlegen, solange er mindestens so hoch wie der Mindestbeitrag ist.
Wann muss ich den Mitgliedsbeitrag zahlen?
Der Mitgliedsbeitrag ist zu bestimmten Stichtagen fällig. Für den Zahlungszeitraum 'jährlich' gilt der 1. Februar des Geschäftsjahres als Überweisungsstichtag. Für den Zahlungszeitraum 'halbjährlich' gelten der 1. Februar und der 1. August des Geschäftsjahres als Überweisungsstichtage. Für den Zahlungszeitraum 'vierteljährlich' gelten der 1. Februar, der 1. Mai, der 1. August und der 1. November des Geschäftsjahres als Überweisungsstichtage.
Die Überweisungsstichtage findest du auch in deinem Mitgliederbegrüßungsbrief und der Zahlungsübersicht, beides wurde dir zu Beginn deiner Vereinsmitgliedschaft übersandt. Wenn du deinen Mitgliederbegrüßungsbrief und die Zahlungsübersicht nicht mehr finden kannst, melde dich gerne beim Landesvorstand.
Wie zahle ich meinen Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag ist mit einem Dauerauftrag auf das Vereinskonto zu bezahlen. Als Verwendungszweck gib bitte die Kostenstelle und deine Netzwerk-ID an. Du findest beide Informationen auf deinem Mitgliederbegrüßungsbrief. Wenn du Unterstützung bei der Einrichtung eines Dauerauftrages benötigst oder deine Daten aus dem Mitgliederbegrüßungsbrief nicht mehr finden kannst, berät dich der Landesvorstand gerne.
Warum benutzt der Verein kein SEPA-Lastschriftverfahren?
Das SEPA-Lastschriftverfahren benötigt einige strukturelle Voraussetzungen, die insbesondere für kleine (ehrenamtliche) Vereine mit Verwaltungskosten und Aufwand in der Datenpflege verbunden sind. Zusätzlich müssen die SEPA-Lastschrift-Einwilligungen der Vereinsmitglieder eingeholt und ihre Bankdaten stehts aktuell gehalten werden, um kostenpflichtige Rückläufe zu vermeiden. Die ehrenamtliche Energie und das Geld möchten wir aktuell lieber in unsere Projekte stecken und ziehen daher die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren für die Mitgliedsbeiträge erst zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht.
Was ist das Geschäftsjahr des Vereins?
Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
Kann ich den Betrag meines Mitgliedsbeitrages ändern?
Ja. Du kannst den Betrag deines monatlichen Mitgliedsbeitrages bei Bedarf ändern, also erhöhen oder senken. Bitte beachte, dass die Berechnungsgrundlage immer der monatliche Betrag ist - auch wenn du nicht monatlich deinen Mitgliedsbeitrag zahlst. Der neue Betrag darf nicht unterhalb des Mindestbeitrages von 1,-- Euro pro Monat / 12,-- Euro pro Jahr für Direktmitglieder beziehungsweise 2,-- Euro pro Monat / 24,-- Euro pro Jahr für Fördermitglieder liegen. Für die Änderung genügt eine Mitteilung in Textform an den Landesvorstand, beispielsweise per E-Mail oder Kontaktformular. Wenn die Mitteilung bis zum 30. November des aktuellen Geschäftsjahres eingegangen ist, gilt der neue Betrag des Mitgliedsbeitrages dann ab dem nächsten Geschäftsjahr.
Kann ich meinen Zahlungszeitraum ändern?
Ja. Du kannst deinen Zahlungszeitraum (jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich) bei Bedarf ändern. Dafür genügt eine Mitteilung in Textform an den Landesvorstand, beispielsweise per E-Mail oder Kontaktformular. Wenn die Mitteilung bis zum 30. November des aktuellen Geschäftsjahres eingegangen ist, gilt der neue Betrag des Mitgliedsbeitrages dann ab dem nächsten Geschäftsjahr.
Ich kann aktuell meinen Mitgliedsbeitrag nicht bezahlen. Was kann ich tun?
Es ist uns wichtig, dass die eigene finanzielle Lage keine Hürde für eine Vereinsmitgliedschaft darstellt. Daher hast du jederzeit die Möglichkeit, aufgrund besonderer Umstände eine Stundung, eine Ermäßigung oder einen Erlass des Mitgliedsbeitrages beim Landesvorstand zu beantragen. Dafür genügt eine Mitteilung in Textform an den Landesvorstand, beispielsweise per E-Mail oder Kontaktformular, in der du deine Situation erklärst. Wir besprechen dann gemeinsam mögliche Lösungen, bevor der Landesvorstand über den entsprechenden Antrag entscheidet.
Was ist eine Stundung des Mitgliedsbeitrages?
Eine Stundung ist eine Verschiebung der Zahlungsfälligkeit. Angenommen, du zahlst deinen Mitgliedsbeitrag jährlich, ist er am 1. Februar des Geschäftsjahres fällig. Du kannst eine Stundung beantragen, um deinen Mitgliedsbeitrag erst später zu bezahlen, beispielweise am 15. März, weil du weißt, dass es dir dann finanziell möglich ist, deinen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Was ist eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages?
Eine Ermäßigung ist eine Verminderung der Höhe des fälligen Mitgliedsbeitrages. Angenommen, du zahlst 5,-- Euro als monatlichen Mitgliedsbeitrag bei jährlicher Zahlung (Gesamtsumme: 60,-- Euro). Du kannst eine Ermäßigung beantragen, um deinen monatlichen Mitgliedsbeitrag auf 4,-- Euro zu senken und somit für das aktuelle Geschäftsjahr nur 48,-- Euro zu bezahlen. Das ist keine dauerhafte Senkung deines Mitgliedsbeitrages, sondern nur zeitlich begrenzt, in diesem Beispiel auf das aktuelle Geschäftsjahr. Ab dem nächsten Geschäftsjahr würdest du in diesem Beispiel wieder 5,-- Euro pro Monat / 60,-- Euro pro Jahr zahlen.
Was ist ein Erlass des Mitgliedesbeitrages?
Ein Erlass ist eine Befreiung von der Zahlungsverpflichtung des Mitgliedsbeitrages. Du kannst einen Erlass beantragen, um im aktuellen Geschäftsjahr keinen Mitgliedsbeitrag zahlen zu müssen.
Ich habe vergessen, meinen Mitgliedsbeitrag rechtzeitig zu bezahlen. Was muss ich jetzt tun?
Bitte überweise schnellstmöglich deinen offenen Mitgliedsbeitrag auf das Vereinskonto und gib als Verwendungszweck die Kostenstelle und deine Netzwerk-ID an. Du findest beide Informationen auf deinem Mitgliederbegrüßungsbrief. Bitte prüfe auch, ob dein Dauerauftrag passend zu den Überweisungsstichtagen eingestellt ist, damit du in Zukunft passend und fristgerecht deinen Mitgliedsbeitrag zahlen kannst.
Ich bin im laufenden Kalenderjahr in den Verein eingetreten. Muss ich den Mitgliedsbeitrag für das ganze Geschäftsjahr zahlen?
Nein. Dein Mitgliedsbeitrag wird für das Geschäftsjahr angepasst, in welchem du eingetreten bist. Eine Übersicht über die Höhe für das aktuelle Geschäftsjahr findest du in der Zahlungsübersicht, die mit dem Mitgliederbegrüßungsbrief an dich übersandt wurde.
Ich bin im laufenden Kalenderjahr in den Verein eingetreten und meine Überweisungsstichtage für den Mitgliedsbeitrag sind (teilweise) schon gewesen. Was muss ich jetzt tun?
Bitte überweise schnellstmöglich deinen offenen Mitgliedsbeitrag auf das Vereinskonto und gib als Verwendungszweck die Kostenstelle und deine Netzwerk-ID an. Du findest beide Informationen auf deinem Mitgliederbegrüßungsbrief. Spätestens ab dem nächsten Geschäftsjahr kannst du dann deinen Dauerauftrag passend zu den Überweisungsstichtagen einstellen.
Kann ich meinen Mitgliedsbeitrag und/oder meine Spende an den Verein von der Steuer absetzen?
Ja. Mitgliedsbeiträge und Spenden an uns als gemeinnützigen Verein kannst du in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies wirkt sich positiv auf deine Steuerzahlung aus. So tust du nicht nur uns, sondern auch dir etwas Gutes, wenn du spendest und/oder Mitgliedsbeiträge zahlst. Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen unter 300,-- Euro genügt der Einzahlungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt. Bei Beträgen über 300,-- Euro ist eine amtliche Bescheinigung notwendig. Diese stellen wir dir gerne aus, solltest du eine solche benötigen. Melde dich dafür einfach beim Landesvorstand, beispielsweise per E-Mail oder Kontaktformular.
Veranstaltungen
Ich habe einen Freiwilligendienst geleistet, aber nicht in Schleswig-Holstein. Kann ich trotzdem die Veranstaltungen besuchen?
Ja. Unsere Veranstaltungen sind offen für Freiwillige aller Dienste, aller Träger und aller Jahrgänge - unabhängig davon, wo du deinen Freiwilligendienst geleistet hast.
Was kostet die Teilnahme an einem Freiwilligendienst-Stammtisch für mich?
Die Teilnahme am Angebot an sich ist für dich kostenlos. Bei einigen Freiwilligendienst-Stammtischen ist das Rahmenprogramm allerdings kostenpflichtig. Die jeweiligen Bedingungen findest du in der Ausschreibung des Freiwilligendienst-Stammtisches.
Ich möchte mich für einen Freiwilligendienst-Stammtisch anmelden. Was muss ich tun?
Melde dich per E-Mail oder Kontaktformular für den Freiwilligendienst-Stammtisch an. Allgemeine Informationen findest du unter "Freiwilligendienst-Stammtische".
Ich möchte mich für einen Freiwilligendienst-Stammtisch anmelden, der kostenpflichtig ist, aber ich kann mir beispielsweise die Eintrittsgebühren nicht leisten. Was kann ich tun?
Es ist uns wichtig, dass deine finanzielle Lage keine Hürde für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen darstellt. Melde dich beim Landesvorstand, beispielsweise per E-Mail oder Kontaktformular. Wir finden gemeinsam eine Lösung.
Ich habe mich für einen Freiwilligendienst-Stammtisch angemeldet, kann aber leider doch nicht teilnehmen. Was muss ich tun?
Bitte melde dich schnellstmöglich wieder ab, damit dies in der Planung berücksichtigt werden kann. Dazu reicht eine Mitteilung an die Stammtischleitung, beispielsweise per E-Mail oder Kontaktformular.
Ich habe eine Frage zu einer Veranstaltung. An wen kann ich mich wenden?
Melde dich bei Fragen gerne beim Landesvorstand, beispielsweise per E-Mail oder Kontaktformular.
Unterstützungsmöglichkeiten
Ich möchte den Verein unterstützen. Was kann ich tun?
Wir bieten vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung an: Du kannst Vereinsmitglied werden, um das Alumni-Netzwerk der Freiwilligendienste Schleswig-Holstein e. V. nachhaltig zu unterstützen. Mehr Informationen dazu findest du unter 'Vereinsmitgliedschaft'. Du kannst dich bei uns ehrenamtlich engagieren, in verschiedenen Bereichen gibt es mannigfaltige Aufgaben für unsere gemeinnützigen Vereinszwecke. Wirf mal einen Blick auf die Übersicht unter 'Dein Ehrenamt bei uns'. Du kannst auch finanziell helfen, indem du Geld spendest. Schau dir dafür die verschiedenen Möglichkeiten unter 'Spenden und unterstützen' an.
Ich möchte dem Verein Geld spenden. Welche Möglichkeiten habe ich?
Wir bieten dir an, Geld über PayPal oder über eine Banküberweisung zu spenden. Details findest du unter 'Spenden und unterstützen'.
Ich möchte mich ehrenamtlich im Verein engagieren. Wie geht das?
Wir bieten vielfältige Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements an: In verschiedenen Bereichen gibt es mannigfaltige Aufgaben für unsere gemeinnützigen Vereinszwecke. Wirf mal einen Blick auf die Übersicht unter 'Dein Ehrenamt bei uns'. Für einige Tätigkeiten ist es Voraussetzung, dass du Vereinsmitglied bist. Mehr Informationen dazu findest du unter 'Vereinsmitgliedschaft'.
